Hüttenreglement

Club der Hundefreunde Aarburg und Umgebung
4663 Aarburg

AUSGABE VOM 06.11.2019

Verpflegung aus dem Clubhaus

  • Getränke und Esswaren sind bei Bezug sofort zu bezahlen.
  • Kehrichtsäcke und Reinigungsmaterial befinden sich im Clubhaus.
  • Für Kurse und Vereinsveranstaltungen extra benötigte Getränke oder Esswaren müssen dem/der Hüttenwart/in rechtzeitig angezeigt oder die Beschaffung mit ihm/ihr abgesprochen werden.

Verhalten in und um das Clubhaus

  • Hunde haben Zutritt zum Clubhaus, müssen aber unter Kontrolle gehalten werden. Der Hüttenwart/die Hüttenwartin ist berechtigt, störende Hunde aus der Hütte zu weisen.
  • Während Mahlzeiten um das Clubhaus herum sind die Hunde ausserhalb des Vorplatzes anzubinden oder im Auto zu versorgen.
  • Grössere Ansammlungen von Hunden bei den Sitzplätzen auf der Terrasse sind wegen der Raufgefahr zu vermeiden.
  • Die Tische, Stühle und Bänke vor und im Clubhaus sind kein Aufenthaltsort oder Spielplatz für Hunde.
  • Das Rauchen im Clubhaus ist verboten.
  • Halten Sie Ruhe, Ordnung und Sauberkeit in und um das Clubhaus. Wir bitten Sie, den Weisungen des Hüttenwartes/der Hüttenwartin Folge zu leisten.
  • Bei Anlässen sind die Übungs-/Kursleitung sowie die Organisatoren für Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.

Ordnung im und um das Clubhaus

  • Inventar aus dem Clubhaus muss vor Verlassen des Clubhauses sauber gereinigt und auf den angestammten Platz zurückgelegt werden. Dies gilt insbesondere für Geschirr und Aschenbecher.
  • Inventar aus dem Clubhaus darf nicht für private Zwecke entlehnt werden.
  • Bei Verlassen des Clubhauses müssen alle Lampen und Elektrogeräte abgestellt und die Wasserhahne zugedreht werden.
  • Bei Zuwiderhandlungen können fehlbare Personen vom Vorstand ermahnt werden.

Briefkasten

  • An der Außenwand des Clubhauses hängt ein Briefkasten, der für Anregungen, Reklamationen und andere Mitteilungen an den Vorstand dient.
Huetten-Reglement.pdf